Immer mehr ältere Menschen sind auf Sozialhilfe angewiesen. Ina Kramer, stellvertretende Sachgebietsleiterin im Amt für soziale Dienste, blickt auf ihr Handy.
Währenddessen wird die Klinke ihrer Bürotür heruntergedrückt. Die Tür öffnet sich langsam, und ein gebrechlicher Mann steht im Türrahmen. Er stützt sich auf seinem Rollator ab. Im Korb des Rollators liegen zwei leere Coladosen.
Die Einkünfte des Mannes reichen zum Leben nicht aus. Auch er wird einen Antrag auf Sozialhilfe stellen.
Ina Kramer breitet einen Vordruck auf ihrem Schreibtisch aus. Antrag auf Erbringung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII … steht darauf. Und Deutscher Gemeindeverlag.
Gut, dass es dieses Formular gibt. Es deckt nahezu das gesamte Spektrum möglicher Hilfeleistungen ab, die sie in ihrem Amt bearbeitet. Alle Abfragen sind so detailliert, dass der Vorgang in kürzester Zeit entscheidungsreif ist. Ganz gleich, ob es um die Ermittlung vorhandenen Vermögens, des Pflegebedarfs oder potentielle Unterhaltsansprüche geht. Da merkt man doch gleich, dass der Autor dieses Antrages Jahrzehnte lange Erfahrung auf diesem Rechtsgebiet hat. Mein Formularbestand sollte nie zur Neige gehen.
Die stellvertretende Sachgebietsleiterin im Amt für soziale Dienste bestellt noch am selben Tag neue Antragsformulare und Vordrucke zum Vollzug des SGB XII bei ihrem Fachberater.